FG Thüringen - Urteil vom 16.10.2003
II 620/00
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; BGB § 433 Abs. 2 ;

Novation eines Grundstückskaufpreises in ein steuerrechtlich nicht anzuerkennendes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung; Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum 31. 12. 1996

FG Thüringen, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen II 620/00

DRsp Nr. 2004/4746

Novation eines Grundstückskaufpreises in ein steuerrechtlich nicht anzuerkennendes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung; Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum 31. 12. 1996

Wird der von einer GmbH an eine GbR, die weitestgehend beteiligungsidentisch aus ihren sie beherrschenden Gesellschaftern besteht, zu leistende Grundstückskaufpreis in ein wegen fehlender Besicherung steuerrechtlich nicht anzuerkennendes Darlehen umgeschuldet, sind die auf dem danach steuerrechtlich ebenfalls nicht anzuerkennenden Grundstückskaufvertrag basierenden Forderungen der Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ; BGB § 433 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen der Höhe des Preises aus dem Kauf eines Grundstücks durch die Klägerin von einer aus ihren Gesellschaftern bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).