Streitig ist die Berücksichtigung einer Pensionsrückstellung.
Die Klägerin, die A GmbH (A GmbH) ist Rechtsnachfolgerin der Vertrieb B GmbH (B GmbH), deren Gesellschaftszweck der An- und Verkauf sowie die Vermietung von ... war. Gem. notariellem Vertrag vom ... 2005 wurde diese auf die Klägerin als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die B GmbH gehörte neben der C Handelsgesellschaft mbH und weiteren Gesellschaften zur sog. D-Gruppe.
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH war seit der Gründung in 1984 S (S). Mit Geschäftsführer-Anstellungsvertrag von März 1984 wurde S ein monatliches Gehalt von 15.000 DM, in der Anlaufphase begrenzt auf 10.000 DM, sowie eine Tantieme in Höhe von 33 1/3 % vom jährlichen Rohüberschuss zugesagt. Gemäß Nachtrag I vom 11.06.1987 wurde der Anstellungsvertrag um einen § 6a ergänzt, in dem es u. a. heißt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|