Die Beteiligten streiten darüber, ob den Klägern die Steuervergünstigung nach § 10h EStG zu gewähren ist.
Die Kläger sind Eheleute, die gemeinsam zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt werden. Sie beziehen als Rechtsanwalt bzw. Dipl. Psychologin Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die Klägerin erzielt daneben auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Kläger wohnten bis Ende des Streitjahres 1994 in Hamburg, X-Straße. Die Mutter des Klägers zu 1 bewohnte als Alleineigentümerin das Einfamilienhaus-Grundstück in Hamburg, Y-Straße. Am 17.12.1993 schloss der Kläger mit seiner Mutter zur Urkunde des Notars Dr. A (UR .../1993) einen Überlassungsvertrag, wonach die Mutter des Klägers das im Grundbuch von Hamburg-... Band ..., Bl. ... eingetragene Grundstück "Y-Straße" dem Kläger überließ (§ 1 des Vertrages). Unter § 2 des notariellen Vertrages heißt es weiter:
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