Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1 BGB)
BFH, Urteil vom 28.01.1992 - Aktenzeichen VIII 207/85
DRsp Nr. 1996/11363
Nutzungen eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil (§§1068,1030 Abs. 1 BGB)
»Zu den Nutzungen (§§1068,1030 Abs. 1 BGB) eines Vorbehaltsnießbrauchs an einem GmbH-Anteil zählen grundsätzlich nicht die realisierten stillen Reserven eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens.«