BFH - Urteil vom 09.07.2002
IX R 29/98
Normen:
1 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 7 Abs. 1, 4 § 6 Abs. ;
Fundstellen:
NZM 2003, 858

Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - Aktenzeichen IX R 29/98

DRsp Nr. 2002/17973

Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks als besonderes WG neben Grund und Boden?

1. Der Begriff des WG ist weit zu fassen.2. Zu erwartende Nutzungsvorteile sind weder selbstständige WG noch Vermögensgegenstände. Die Nutzungseignung bildet vielmehr eine Eigenschaft von WG und Vermögensgegenständen, von der ihr Wert abhängt.3. Die Möglichkeit, ein Grundstück in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen, hat nicht zur Folge, dass diese Nutzungsmöglichkeit als besonderes WG neben Grund und Boden anzusehen wäre (Anschluss an BFH-Urt. v. 06.12.1990 - IV R 3/89, BStBl II 1991, 346).

Normenkette:

1 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 § 7 Abs. 1, 4 § 6 Abs. ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, die einen geschlossenen Immobilienfonds betreibt. An der Klägerin war neben dem Gründungskomplementär eine Treuhandkommanditistin beteiligt, die die Kommanditanteile für verschiedene Anleger hält.