FG Köln, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 4940/01
Nutzungswertbesteuerung - sog. Große Übergangsregelung
BFH, Beschluss vom 01.09.2004 - Aktenzeichen IX B 62/04
DRsp Nr. 2004/15861
Nutzungswertbesteuerung - sog. Große Übergangsregelung
Die Nutzungswertbesteuerung gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG (Fassung bis 1998) kommt auch dann wieder in Betracht, wenn deren Voraussetzungen i. S. des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG erfüllt werden, nachdem dies zwischenzeitlich für ein oder mehrere VZ nicht der Fall war.