Es ist streitig, ob im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude die Nutzungswertbesteuerung eingreift oder aber ob dieses Gebäude im Wege einer "Zwangsentnahme" aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen ist.
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