BFH - Beschluss vom 01.04.2004
IX B 31/03
Normen:
EStG (1986) § 21a Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1250
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 14.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 7285/00

Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

BFH, Beschluss vom 01.04.2004 - Aktenzeichen IX B 31/03

DRsp Nr. 2004/11112

Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

Es ist höchstrichterlich erklärt, dass die Übergangsvorschrift des § 21 a Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 EStG 1986 - über den geregelten Fall des Eigentumsübergangs im Wege der Erbfolge hinaus - nicht auf andere Fälle des Übergangs wie bei Schenkungen anzuwenden ist, selbst wenn diese im Wege vorweggenommener Erbfolge vollzogen werden.

Normenkette:

EStG (1986) § 21a Abs. 7 S. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision gegen das angefochtene finanzgerichtliche Urteil nicht vor.

1. Eine Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) kommt nicht in Betracht, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat.