BFH - Beschluss vom 13.02.2003
VII B 215/02
Normen:
FGO §§ 57 63 115 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 804

NZB - Befugnis zur Einlegung

BFH, Beschluss vom 13.02.2003 - Aktenzeichen VII B 215/02

DRsp Nr. 2003/6436

NZB - Befugnis zur Einlegung

1. Zur Einlegung einer NZB sind nur die in der Vorinstanz Beteiligten berechtigt. Maßgebend ist insoweit die tatsächliche Beteiligung.2. Wer Beteiligter am Verfahren ist, ergibt sich grds. aus dem Rubrum des angefochtenen Urteils.3. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, der eine beklagte Behörde angehört, ist mangels Beteiligteneigenschaft zur Einlegung der NZB nicht befugt.

Normenkette:

FGO §§ 57 63 115 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist die Rechtsnachfolgerin der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft X. Das Landratsamt A forderte die Klägerin mit Schreiben vom 30. Oktober 1990 auf, die Abschlagszahlung auf die ökonomische Abgabe nach § 4 Abs. 3 der Anordnung über die Erhebung einer ökonomischen Abgabe von den Genossenschaften und genossenschaftlichen und volkseigenen Betrieben der Landwirtschaft vom 19. Juni 1990 (Gesetzblatt der DDR I 1990, Nr. 1111/10) für das dritte Quartal 1990 abzuführen. Dem kam die Klägerin nach und überwies dem Landratsamt A am 2. November 1990 100 000 DM.