BFH, Beschluss vom 27.01.2003 - Aktenzeichen VI B 119/99
DRsp Nr. 2003/11424
NZB - Beschwerdebegründung per Computer-Fax
Die Form der elektronischen Übertragung der Beschwerdebegründung durch ein sog. Computer-Fax ohne Wiedergabe einer eigenhändigen Unterschrift ist nicht zu beanstanden.