I. Mit Urteil vom 5. April 2001 wies das Finanzgericht (FG) die Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) zum überwiegenden Teil als unbegründet ab, mit der diese geltend gemacht hatten, entgegen der Auffassung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) seien sie nicht gewerblich, sondern im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig gewesen.
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