Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) reichten am 30. Dezember 1998 ihre Einkommensteuer-Erklärung für 1991 beim Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) ein. Sie fügten der Erklärung zwei Anschreiben bei, in denen sie aufgrund der zu erwartenden Steuererstattung ein berechtigtes Interesse an der Durchführung der Veranlagung bekundeten. Ferner legten sie im Einzelnen dar, dass die verzögerte Abgabe der Steuererklärung auf besonderen Umständen beruhe.
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