BFH - Beschluss vom 30.04.2003
XI B 175/02
Normen:
AO § 218 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1393

NZB: Abrechnungsbescheid

BFH, Beschluss vom 30.04.2003 - Aktenzeichen XI B 175/02

DRsp Nr. 2003/11456

NZB: Abrechnungsbescheid

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache.2. Der Abrechnungsbescheid ist ein eigenständiger Bescheid. Nach § 218 Abs. 2 AO ist über die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis durch VA zu entscheiden. Abrechnungsbescheid und der Bescheid über den Erlass sind zwei voneinander unabhängige VA.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Ihre Begründung entspricht nicht den vom Gesetz gestellten Anforderungen.

Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) müssen in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Es reicht nicht aus, einen der dort bezeichneten Zulassungsgründe zu behaupten.