I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), die für das Jahr 2001 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden, begehren die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung für das IV. Quartal 2003, die vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) auf Grund geschätzter Besteuerungsgrundlagen im Einkommensteuerbescheid 2001 festgesetzt wurde.
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