I. Der Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte im Mai 1988 beim Antragsgegner, Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vorgesprochen und erklärt, daß er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verbüßen müsse; gleichzeitig hatte er gebeten, Steuerbescheide und andere Schriftstücke an Frau S in G zu richten.
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