I. Im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) beantragte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), ihm die Akten des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) zur Einsichtnahme in seine Kanzlei zu übersenden.
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