FG Düsseldorf, vom 19.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5428/98
NZB: Auslegung von § 143 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG; Rechtsschutzbedürfnis bei Teilerlass
BFH, Beschluss vom 30.01.2007 - Aktenzeichen VII B 338/05
DRsp Nr. 2007/9219
NZB: Auslegung von § 143 Abs. 2 Satz 1 BranntwMonG; Rechtsschutzbedürfnis bei Teilerlass
1. Durch einen Teilerlass einer Steuerforderung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis in Bezug auf die vom Teilerlass betroffene Steuerschuld.2. Die Rechtsfrage, ob es erforderlich ist, die Vorschrift des § 143 Abs. 2BranntwMonG richtlinienkonform auszulegen bzw. nicht anzuwenden, kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil der BFH diese Frage bereits dahin entschieden hat, dass die Regelung keine korrekte Umsetzung des Gemeinschaftsrechts darstellt und daher in den von Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie erfassten Fällen unangewendet bleiben muss.