BFH - Beschluss vom 10.09.2002
X B 48/02
Normen:
FGO § 65 Abs. 2 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

NZB; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO; Rüge von Verfahrensmängeln

BFH, Beschluss vom 10.09.2002 - Aktenzeichen X B 48/02

DRsp Nr. 2003/2781

NZB; Ausschlussfrist gem. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO; Rüge von Verfahrensmängeln

1. Das FG ist auch und gerade in Schätzungsfällen befugt, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung i.S.v. § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO zu treffen. 2. Die Rüge eines Verfahrensmangels erfordert die Darlegung, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruht, also ohne den (behaupteten) Verfahrensfehler möglicherweise anders ausgefallen wäre.

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 2 S. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;