BFH - Beschluss vom 30.07.2003
X B 152/02
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1603

NZB: Begründungsfrist, Divergenz

BFH, Beschluss vom 30.07.2003 - Aktenzeichen X B 152/02

DRsp Nr. 2003/13669

NZB: Begründungsfrist, Divergenz

1. Die Zulässigkeit der NZB ist insb. hinsichtlich der Anforderungen an ihre Begründung nur nach den innerhalb der Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen. Spätere Darlegungen sind - abgesehen von bloßen Erläuterungen und Ergänzungen - nicht zu berücksichtigen.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von § 115 Abs. 2 i.V.m. § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) --im Folgenden: FGO n.F.--.