I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (GmbH). Die GmbH handelte mit gebrauchten Kraftfahrzeugen. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erkannte mehrere Fahrzeuglieferungen nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an. Die hiergegen gerichtete Klage hatte überwiegend keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 8. August 2006 zugestellt wurde, ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.
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