Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtszug.
Die rund 430 Kläger und Beigeladenen (bzw. deren Rechtsvorgänger) hatten sich in den Streitjahren (1978 bis 1980) an einem Farmprojekt in Paraguay beteiligt.
Das Finanzgericht (FG) war im ersten Rechtszug der Ansicht, dass bei den Anlegern die Merkmale der Unternehmerinitiative und des Unternehmerrisikos nicht ausreichend ausgeprägt gewesen seien und dass sie sich nicht hinlänglich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt hätten.
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