I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betreibt laut dem Urteil des Finanzgerichts (FG) neben einer Land- und Forstwirtschaft, einer Brennerei, Maschinenvermietungen etc. auch eine Sandgrube und eine Bauschuttdeponie. Die Deponie betreibt er im Auftrag des Landkreises und der Stadt.
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