BFH - Beschluss vom 28.08.2003
VII B 71/03
Normen:
FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 493
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 12.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen IV 79/00

NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

BFH, Beschluss vom 28.08.2003 - Aktenzeichen VII B 71/03

DRsp Nr. 2003/14727

NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache und der Fortbildung des Rechts.2. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.3. Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können.

Normenkette:

FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe: