BFH - Beschluss vom 01.10.2002
XI B 187/01
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 S. 1, 3, 4 § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 77

NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

BFH, Beschluss vom 01.10.2002 - Aktenzeichen XI B 187/01

DRsp Nr. 2002/17738

NZB; Darlegung von Zulassungsgründen, nachgereichte Schriftsätze

1. Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rspr. im Allgemeinen Interesse liegt, insbesondere auch, warum auf der Grundlage der bisherigen Rspr. die Rechtsfrage nicht beantwortet werden kann.2. Die Zulässigkeit einer NZB ist nur nach den innerhalb der gesetzlichen Begründungsfrist vorgebrachten Ausführungen zu beurteilen; spätere Darlegungen in nachgereichten Schriftsätzen sind - abgesehen von bloßen Erwägungen und Ergänzungen - nicht zu berücksichtigen.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 S. 1, 3, 4 § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 ;

Gründe: