FG Berlin, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2344/01
NZB: Darlegungsanforderungen bei der Rüge von Verfassungsverstößen
BFH, Beschluss vom 08.09.2005 - Aktenzeichen II B 122/04
DRsp Nr. 2005/19073
NZB: Darlegungsanforderungen bei der Rüge von Verfassungsverstößen
1. Zu den Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzw. der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Rechtsfortbildung.2. Die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Anforderung an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe nach § 115 Abs. 1 bzw. 115 Abs. 2FGO gelten auch, wenn Verfassungsverstöße geltend gemacht werden. Der bloße Hinweis auf das Fehlen einer höchstrichterlichen Entscheidung zu der aufgeworfenen Rechtsfrage genügt den Anforderungen nicht.