BFH - Beschluß vom 25.01.2002
V B 106/00
Normen:
AO § 162 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 2, 3 ;

NZB; Divergenz bei Schätzung

BFH, Beschluß vom 25.01.2002 - Aktenzeichen V B 106/00

DRsp Nr. 2002/13883

NZB; Divergenz bei Schätzung

1. Die Rüge, das finanzgerichtliche Urteil sei falsch und rechtswidrig, weil es im Ergebnis der BFH-Rspr. in Schätzungssachen widerspreche, ist nicht geeignet, die Rüge der Divergenz in einer Schätzungssache zu begründen. 2. Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis stellt keinen Verfahrensfehler i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. dar.

Normenkette:

AO § 162 ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1 § 115 Abs. 2 Nr. 2, 3 ;