BFH, Beschluß vom 25.01.2002 - Aktenzeichen V B 108/00
DRsp Nr. 2002/13884
NZB; Divergenz bei Schätzung
1. Die Rüge, das finanzgerichtliche Urteil sei falsch und rechtswidrig, weil es im Ergebnis der BFH-Rspr. in Schätzungssachen widerspreche, ist nicht geeignet, die Rüge der Divergenz in einer Schätzungssache zu begründen.2. Ein unzutreffendes Schätzungsergebnis stellt keinen Verfahrensfehler i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO a.F. dar.