BFH - Beschluss vom 17.06.2003
X B 40/03
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1216

NZB: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

BFH, Beschluss vom 17.06.2003 - Aktenzeichen X B 40/03

DRsp Nr. 2003/9793

NZB: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung

1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Divergenz.2. Die Rüge der Divergenz setzt u. a. vergleichbare Sachverhalte voraus.3. Der Rechtsfrage, "ob eine tatsächliche Verständigung über die Frage der Angemessenheit und Höhe einer Pensionsrückstellung nicht zugleich auch eine tatsächliche Verständigung über den Sachverhalt, der der Pensionsrückstellung zugrunde liegt ist und somit auch mittelbar, wegen des Ineinandergreifens von tatsächlichen und rechtlichen Elementen, eine tatsächliche Verständigung über die steuerliche Zulässigkeit der Pensionszusage...", kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 § 116 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Entgegen der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) vertretenen Ansicht weicht das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) nicht von den von ihnen zitierten Entscheidungen anderer Gerichte ab (unten 1.). Auch kommt der von ihnen formulierten Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung zu (unten 2.).