Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Entgegen der von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) vertretenen Ansicht weicht das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) nicht von den von ihnen zitierten Entscheidungen anderer Gerichte ab (unten 1.). Auch kommt der von ihnen formulierten Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung zu (unten 2.).
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