BFH, Beschluss vom 23.06.2003 - Aktenzeichen VI B 55/03
DRsp Nr. 2003/10475
NZB: doppelte Haushaltsführung, Pauschbeträge
1. Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob ab VZ 1996 bei einer anzuerkennenden doppelte Haushaltsführung der Ansatz der Pauschbeträge mit der Begründung der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung abgelehnt werden kann.2. Zur Sicherung einer Einheitlichkeit der Rspr. ist eine Entscheidung des BFH zu dieser Frage erforderlich.