BFH - Beschluss vom 14.03.2005
II B 33/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1366
Vorinstanzen:
FG Münster - 8 K 5606/01 GrE - 26.1.2004,

NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; Willkürentscheidung

BFH, Beschluss vom 14.03.2005 - Aktenzeichen II B 33/04

DRsp Nr. 2005/8089

NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; Willkürentscheidung

1. Willkür ist anzunehmen, wenn die Vorentscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen.2. Die bloße Behauptung, das Urteil sei fehlerhaft, reicht ebenso wenig aus wie der Umstand, dass das FG die Rechtsauffassung des Kl. nicht teilt. Anderes gilt nur, wenn die Rechtsauffassung des FG offenkundig jeglicher Grundlage entbehrt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe: