BFH - Beschluss vom 27.02.2003
VII B 263/02
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 835

NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen Gehörs, übergangener Beweisantrag

BFH, Beschluss vom 27.02.2003 - Aktenzeichen VII B 263/02

DRsp Nr. 2003/6492

NZB: Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, Verletzung des rechtlichen Gehörs, übergangener Beweisantrag

1. Kann eine Rechtsfrage offensichtlich nur so beantwortet werden, wie es das FG getan hat, ist sie nicht klärungsbedürftig.2. Zur Darlegung des Verfahrensmangels eines übergangenen Beweisantrags i.S.v. § 116 Abs. 3 Satz 2 FGO gehört insbesondere der Vortrag, dass die Nichterhebung des angebotenen Beweises in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war. Die unterlassene rechtzeitige Rüge hat den endgültigen Rügeverlust zur Folge.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) meldete am .. März 1998 Conditional-Access-Module aus ... unter der Unterpos. 8473 30 10 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Bei den Modulen handelt es sich um Geräte, die aus einer mit integrierten Schaltungen (Entschlüssler) und anderen Bauelementen bestückten bedruckten Schaltung in einem Gehäuse in Scheckkartenformat mit einer 68-Pin-Anschluss-Steckerleiste sowie einem integrierten smart-card-Leser bestehen. Die Module sind in Set-Top-Boxes, Fernsehempfangsgeräten und bei entsprechender TV-Ausrüstung in Personal Computern (PC) einsetzbar.