I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) meldete am .. März 1998 Conditional-Access-Module aus ... unter der Unterpos. 8473 30 10 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an. Bei den Modulen handelt es sich um Geräte, die aus einer mit integrierten Schaltungen (Entschlüssler) und anderen Bauelementen bestückten bedruckten Schaltung in einem Gehäuse in Scheckkartenformat mit einer 68-Pin-Anschluss-Steckerleiste sowie einem integrierten smart-card-Leser bestehen. Die Module sind in Set-Top-Boxes, Fernsehempfangsgeräten und bei entsprechender TV-Ausrüstung in Personal Computern (PC) einsetzbar.
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