BFH - Beschluß vom 11.03.2002
XI B 105/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 809

NZB; Ermittlungspflicht des FA bei eindeutigen Steuererklärungen

BFH, Beschluß vom 11.03.2002 - Aktenzeichen XI B 105/01

DRsp Nr. 2002/4875

NZB; Ermittlungspflicht des FA bei eindeutigen Steuererklärungen

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass das FA eindeutigen Steuererklärungen und vorgelegten Jahresabschlüssen nicht mit Misstrauen zu begegnen hat, sondern regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen kann (Anschluss an BFH-Urt. v. 12.12.2001 - XI R 68/00).

Gründe:

1. Die Zulässigkeit der Beschwerde bestimmt sich gemäß Art. 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) nach den vom 1. Januar 2001 an geltenden Vorschriften, wenn die Entscheidung nach dem 1. Januar 2001 verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündung zugestellt wurde; danach ist insoweit das geänderte Recht anzuwenden.