BFH - Beschluß vom 21.08.2000
VII B 29/00
Normen:
AO § 37 ; EStG § 10d; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 293

NZB; Erstattungsanspruch bei Verlustrücktrag

BFH, Beschluß vom 21.08.2000 - Aktenzeichen VII B 29/00

DRsp Nr. 2001/335

NZB; Erstattungsanspruch bei Verlustrücktrag

1. Die pauschale Bezugnahme auf Veröffentlichungen im Schrifttum ist zur Begründung einer NZB im Allgemeinen ungeeignet. 2. Durch die Begründung der NZB soll der BFH aufgrund einer konkreten Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil und einer vollständigen Darstellung der Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund ergibt, in die Lage versetzt werden, ohne eigenständige Prüfung der Streitsache über die Frage der Revisionszulassung zu entscheiden. 3. Ehegatten steht ein Erstattungsanspruch auch dann nach dem Verhältnis der Beträge zu, in dem die Steueraufrechnung eines jeden von ihnen an das FA gezahlt worden ist, wenn einer von ihnen einen nach § 10 d EStG abzugsfähigen Verlust erzielt hat und dieser im Wege des Verlustrücktrages in einem VZ abgezogen wird, für den die Ehegatten zusammen zur ESt veranlagt worden sind. Die bloße Bezugnahme auf diese Grundsätze kann keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache rechtfertigen.

Normenkette:

AO § 37 ; EStG § 10d; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe: