FG München, vom 19.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4534/01
NZB: Fortbildung des Rechts
BFH, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen VII B 130/03
DRsp Nr. 2003/14724
NZB: Fortbildung des Rechts
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts.2. Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Fortbildung des Rechts sind substantiierte und konkrete Angaben dazu erforderlich, weshalb eines Entscheidung des Revisionsgerichts zu einer bestimmten Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse liegt.