BFH, Beschluss vom 18.10.2006 - Aktenzeichen II B 176/05
DRsp Nr. 2006/30243
NZB: Fristverlängerung zur Begründung
1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen.2. Die Begründungsfrist kann vom Vorsitzenden auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden. Die Maßgeblichkeit allein des gesetzlich bestimmten Verlängerungszeitraums folgt aus dem klaren Wortlaut des § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO.