BFH - Beschluss vom 18.10.2006
II B 176/05
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 257

NZB: Fristverlängerung zur Begründung

BFH, Beschluss vom 18.10.2006 - Aktenzeichen II B 176/05

DRsp Nr. 2006/30243

NZB: Fristverlängerung zur Begründung

1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen.2. Die Begründungsfrist kann vom Vorsitzenden auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden. Die Maßgeblichkeit allein des gesetzlich bestimmten Verlängerungszeitraums folgt aus dem klaren Wortlaut des § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 ;

Gründe: