FG Nürnberg, vom 09.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 429/2003
NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens
BFH, Beschluss vom 24.08.2006 - Aktenzeichen II B 112/05
DRsp Nr. 2006/25228
NZB: Gehörsrüge, Gesamtergebnis des Verfahrens
1. Zu den Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs.2. Zu den Anforderungen an die Rüge, das FG habe seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zu Grunde gelegt.3. Gesamtergebnis des Verfahrens ist der gesamte durch das Klagebegehren begrenzte, durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortlichen der Beteiligten konkretisierte Prozessstoff.