I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war seit Gründung der GmbH & Co. KG (KG) im Jahre 1998 --zunächst zusammen mit weiteren Gründungsgesellschaftern-- Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Auf Betreiben der Gläubigerbank wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 7. Februar 2001 ein Beirat unter dem Vorsitz eines Steuerberaters errichtet, der Kontroll- und Mitbestimmungsfunktionen, insbesondere im kaufmännischen Bereich, erhielt.
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