BFH - Beschluss vom 08.02.2007
XI B 73/06
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 21 ; FGO § 96 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1150
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 09.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen V 21/2002

NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

BFH, Beschluss vom 08.02.2007 - Aktenzeichen XI B 73/06

DRsp Nr. 2007/6790

NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

Macht ein Stpfl. in seiner ESt-Erklärung negative Einkünfte aus VuV geltend, bewertet das FG diese aber als solche aus gewerblichem Grundstückshandel, lässt dabei aber den erklärten negativen Überschuss, soweit er auch bei den gewerblichen Einkünften zu berücksichtigen wäre, außer Ansatz, liegt eine Nichtberücksichtigung des klaren Inhalts der Akten vor, mithin eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 21 ; FGO § 96 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist wegen eines Verfahrensfehlers begründet. Der erkennende Senat hebt das Urteil des Finanzgerichts (FG) auf und verweist die Sache an dieses zurück (§ 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).