BFH - Beschluss vom 22.02.2007
VI B 99/06
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1297
Vorinstanzen:
FG München, vom 13.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5471/04

NZB: GmbH-Beteiligungsverlust keine WK

BFH, Beschluss vom 22.02.2007 - Aktenzeichen VI B 99/06

DRsp Nr. 2007/9208

NZB: GmbH-Beteiligungsverlust keine WK

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein ArbN den Verlust seiner Beteiligung an der ihn beschäftigenden GmbH grds. nicht als WK bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen kann.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.

Es liegen keine der im Gesetz vorgesehenen Gründe (§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) vor, nach denen der Senat die Revision zulassen darf. Entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) kommt dem Rechtsstreit der Beteiligten weder grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zu, noch ist eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO) bzw. zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) erforderlich.