I. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer Wohnungsgesellschaft mbH, war zunächst ein ostdeutscher Landkreis. Gesellschaftszweck sollte die Sanierung und Verwaltung der Wohnungen kreisangehöriger Gemeinden sein. 1996 übertrug der Landkreis einen Teilgeschäftsanteil an der Klägerin von knapp 25 v.H. auf die Kreissparkasse. 1998 führte die Klägerin eine Kapitalerhöhung dergestalt durch, dass mehrere Gemeinden des Landkreises die neuen Geschäftsanteile gegen Einbringung ihres jeweiligen Wohnungsbestandes übernahmen.
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