I. Bei den Klägern und Beschwerdegegnern (Kläger) handelt es sich um unbeschränkt steuerpflichtige Eheleute, die für die Streitjahre 1993 bis 1995 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Ende 1993 richtete der Kläger in X, USA, ein Bistro ein, das er dort von Herbst 1994 bis April 1995 betrieb. Die Kläger beantragten in ihren Einkommensteuererklärungen 1993 bis 1995 für das Bistro die Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste.
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