I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war Eigentümerin eines mit mehreren vermieteten Gebäuden bebauten Grundstücks. Ein Betriebsgebäude war unter Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit vermietet an eine Autofirma, ein Bürogebäude war umsatzsteuerfrei an das Land vermietet. Ein Hotelgebäude vermietete die Klägerin unter Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit zunächst an eine GbR, dann --weil ein geplanter Erweiterungsbau nicht fertig gestellt war-- zum gleichen Pachtzins mit Vertrag vom 20. Juni 1995 an eine GmbH. Dieser Vertrag wurde vorzeitig aufgelöst und die Klägerin verpachtete das Hotelgebäude ab dem 1. Oktober 1998 unter Verzicht auf die Pacht für Oktober an die M-GmbH. In diesem Pachtvertrag trat zum 1. September 1998 die Z-GmbH als Pächterin ein.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|