BFH - Beschluss vom 19.03.2002
I B 88/89
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 ;

NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 19.03.2002 - Aktenzeichen I B 88/89

DRsp Nr. 2002/18536

NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache. 2. Hat das FG auf die Vernehmung eines vom Kl. benannten Zeugen verzichtet, so liegt darin kein Verfahrensmangel, wenn das FG den Vortrag des Kl. zu den vom Zeugen zu bestätigenden Umständen als wahr unterstellt hat.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 ;