NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungsmäßigkeit der Belastung des Erwerbs eines EFH mit GrESt
BFH, Beschluss vom 24.03.2003 - Aktenzeichen II B 34/02
DRsp Nr. 2003/7984
NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungsmäßigkeit der Belastung des Erwerbs eines EFH mit GrESt
1. Nach der Rspr. des BVerfG kann aus dem Prinzip der eigentumsschonenden und freiheitsschonenden Besteuerung nicht abgeleitet werden, dass persönliches Gebrauchsvermögen von direkten Steuern freizustellen ist.2. Es entspricht der Rspr. des BFH, dass der Gesetzgeber weder durch Art. 14GG noch durch Art. 2, 3 und 6GG gehindert ist, für den Erwerb eines Grundstücks zu eigenen Wohnzwecken eine GrESt vorzusehen.3. Angesichts der vorhandenen höchstrichterlichen Rspr. verlangt die Darlegung der Frage, ob die Belastung des Erwerbs eines selbstbewohnten EFH mit GrESt verfassungswidrig ist, eine Auseinandersetzung mit den Argumenten des BVerfG und des BFH.