Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
1. Es bedarf keiner grundsätzlichen Klärung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --), ob das Verfahren gegen eine Anrechnungsverfügung nach § 74 FGO ausgesetzt werden muss, wenn während des Klageverfahrens ein Abrechnungsbescheid ergeht. Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Aussetzung in diesem Fall nicht in Betracht kommt.
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