I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) bezog bis einschließlich März 2003 Kindergeld für ihre am ... Januar 1996 geborene Tochter, die seit dem 19. August 2002 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht ist. Der Kindesvater zahlt an das Jugendamt monatlich 231 EUR Barunterhalt. Die Klägerin leistet keinen Unterhalt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|