I. Mit der Klage griff die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) den Umsatzsteuerjahresbescheid 1997 und den Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid für das vierte Kalendervierteljahr 1998 an. Mit Verfügung vom 11. September 2000 setzte der Berichterstatter des Finanzgerichts (FG) dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin eine Frist zur Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens und zur Vorlage der Originalvollmacht bis zum 31. Oktober 2000. Die Vollmacht ging per Fax am 5. November 2000 und im Original am 7. November 2000 beim FG ein.
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