I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war von Januar 1998 bis März 1999 in Berlin, X-Straße, mit Nebenwohnung und in Berlin, Y-Straße, mit Hauptwohnung gemeldet. Daher zog ihn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) mit Bescheid vom 28. Juni 2000 wegen der Wohnung an der X-Straße für die Jahre 1998 und 1999 zur Zweitwohnungsteuer nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz (BlnZwStG) vom 19. Dezember 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin --GVBl Bln-- 1997, 686, 687) heran.
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