I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte einen Teil seines ursprünglich land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes zur Kiesausbeute verpachtet. Der dadurch entstandene See mit einer Fläche von ca. 40 ha ist inzwischen Teil eines Sondergebiets "Freizeit und Erholung". Mit Pachtvertrag vom Januar 1985 verpachtete der Kläger den See und die angrenzenden Ufer für die Dauer von 30 Jahren an die X-GmbH & Co. KG (KG).
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