I. Die Klägerinnen und Beschwerdegegnerinnen (Klägerinnen) sind Miterben ihres 1999 verstorbenen Onkels (A.X.). A.X. war auländischer Staatsbürger und lebte auch nach dem Tod seiner im Jahre 1989 verstorbenen Ehefrau (E.X.), die er alleine beerbt hatte, im Inland.
Für das Streitjahr 1988 reichten die Eheleute X. letztmals eine Einkommensteuererklärung ein, die zu keiner Steuerfestsetzung führte. Die Erklärung, mit der die Zusammenveranlagung beantragt wurde, war nur von E.X. unterschrieben und enthielt zu der für E.X. abgegebenen Anlage
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|